Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Warum eine Versicherung?

Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder mehrwöchige Kur, stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast - aus welchem Grund auch immer - einen gebuchten Aufenthalt nicht an, ist der Gast schadenersatzpflichtig. Dem Beherbergungsbetrieb entsteht ein Schaden, wenn er das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermieten kann. Das gilt auch, wenn die Ursachen für die Absage schicksalhafte Ereignisse sind, die der Gast nicht vermeiden konnte, z.B. eine Krankheit oder ein Unfall.

Tipps für die Suche:

  • https://www.test.de/Reiseruecktritt
  • https://reisevergleich.covomo.de

Test Reiserücktrittsversicherung

"Ich wollte aber doch so gern kommen!"

... aber leider kam etwas dazwischen. Das ist echt ärgerlich!

Daher bieten wir unseren Gästen eine kulante Verrechnungsmöglichkeit an:

Angenommen, Sie mussten innerhalb von 7 Tagen vor Anreise stornieren, wir konnten Ihr Zimmer nicht mehr kurzfristig weitervermieten und mußten Ihnen eine Stornorechnung schreiben (70% des gebuchten Aufenthalts).

Wenn Sie innerhalb eines Jahres Ihren Gesundheitsurlaub neu buchen, verrechnen wir die bereits gezahlte Summe zu 80 % mit Ihrem neuen Aufenthalt. Sie haben also kaum finanziellen Verlust!