Skip to content
vitalium house

Kur Urlaub

Ambulante Vorsorgemaßnahme (Offene Badekur)/ Private Kur

Sie können in unserem Kurhotel eine ambulante Vorsorgemaßnahme (Offene Badekur) durchführen. Voraussetzung: der Arzt ist ein Badearzt und die verordneten Therapien können vor Ort verabreicht werden.

Sie haben als gesetzlich Krankenkassenversicherter alle drei Jahre Anspruch auf eine Kur/ ambulante Vorsorgemaßnahme).

Wenn die Krankenkasse den Kurantrag anerkennt, übernimmt sie oder die Rentenversicherung folgende Kosten: sämtliche Arztkosten, 90% der Anwendungsrechnung und einen Zuschuss für Kost & Logis (je nach Kasse unterschiedlich).

Ambulante Vorsorgeleistung oder Reha?

Der Begriff ambulante Vorsorgeleistung klingt verwirrend, denn gewünscht ist ja ein stationärer Aufenthalt in einem Haus, in dem man auch ärztlich und therapeutisch umsorgt wird. Und zwar auch dann, wenn es einem schon schlecht geht.
Die Vorsorgeleistung beinhaltet auch Maßnahmen, die eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes verhindert, auch bei schon bestehenden Krankheiten!

Zusammengefaßt: eine Reha-Maßnahme ist angesagt, wenn Sie z.B. nach einem Unfall das Laufen wieder erlernen/trainieren müssen. Das machen wir im Vitalium Dr. von Plachy nicht.

Als gesetzlich Krankenversicherter steht Ihnen alle 3 Jahre eine solche Vorsorgemaßnahme zu. Die Krankenkasse übernimmt dabei 90% der Anwendungsrechnung und einen Teil des Pensionspreises.

Der Weg zur Kur:

Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse einen Kurantrag geben und von Ihrem Hausarzt ausfüllen. Wichtige Hinweise für Ihren Hausarzt finden Sie auf unserem Infoblatt.

Erfolgt eine Ablehnung Ihrer ambulanten Vorsorgemaßnahme, legen Sie Widerspruch ein! Was Sie dabei beachten sollten, erklärt Ihnen unser Infoblatt zur „Ablehnung des Kurantrages“. Immerhin 80% aller zuerst abgelehnten Anträge werden dann doch bewilligt.

Krankenkasse oder selber zahlen?

Viele Jahre lang haben die gesetzlichen Krankenkassen nur sehr zögerlich Kuranträge bewilligt („Ermessensleistung„) Aber: seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – kurz: GVWG – im Juli 2021 wurden ambulante Vorsorgeleistungen („Badekur“) wieder zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen umgewandelt. Seitdem steigt die Zahl der Kuren wieder an.

In der Zwischenzeit haben viele Kurorte und Kurhäuser auf diese Entwicklung reagiert und bieten Ihren Besuchern als Selbstzahlern umfassende Kur- und medizinische Wellnessangebote zu attraktiven Konditionen an. So lassen sich aktive Gesundheitsvorsorge und erholsamer Urlaub hervorragend miteinander verbinden. Unsere günstigen Pauschalangebote.

Selbstverständlich können auch Rezepte Ihrer häuslichen Ärzte über z.B. Massagen oder Krankengymnastik bei uns abgerechnet werden

Private Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung bei Kuren. Damit unterscheidet sich die Private deutlich von der Gesetzlichen.

Sie können nur dann mit einer Bezuschussung rechnen, wenn Sie dafür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich genau bei Ihrer Versicherung. Oder Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung, die zu Teilen von der PKV übernommen wird (Arzt- und Therapiekosten).

Selbstverständlich können auch Rezepte Ihrer häuslichen Ärzte über z.B. Massagen und Krankengymnastik bei uns abgerechnet werden.